Platzordnung Camping Waldberg (Stand 1, April 2021)

Alle Besucher des „Camping Waldberg“ sind herzlich willkommen! Rücksichtsvolles Verhalten, gegenseitige kameradschaftliche Toleranz und die Befolgung von notwendigen Weisungen der Campingplatzleitung werden als Grundbedingung für das Campingleben, im Interesse aller Erholungssuchenden, vorausgesetzt!

  1. Platzruhe

Täglich ist die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr und die Mittagsruhe in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr ein- zuhalten. Jede Lärm verursachende Tätigkeit, ist während dieser Zeit einzustellen. Eltern sind verantwortlich, dass auch von Jugendlichen und Kindern die Mittagsruhe respektiert wird. Die Benutzung von Geräten der Un- terhaltungselektronik hat so zu erfolgen, dass sie für Nichtbeteiligte keine Belästigung darstellt. Die Ein- und Ausfahrtsschranke ist, während der genannten Zeit, gesperrt. Bitte melden Sie sich telefonisch, wenn ein Notfall es erfordert, damit wir Ihnen die Schranke öffnen können.

  1. Zufahrt

Das fahren mit Autos auf den Platz ist nur zur An- und Abreise, sowie für Ausflüge, gestattet. Dabei darf nur Schritttempo (10 km/h) gefahren werden.
(Verboten: Die Fahrzeuge zum Sanitär- und Waschhaus, zu den gastronomischen Einrichtungen und in den Ruhezeiten zu benutzen.) Motorräder und Mopeds dürfen auf dem Platz nur geschoben werden, (mit abgestelltem Motor.) Die Ein- und Ausfahrtschranke werden manuell geregelt. Die EDV protokolliert bei jeder Durchfahrt die Kennzeichen des jeweiligen PKW. Der Eingangsbereich wird durch Kameras überwacht. Die Aufnahmen werden gespeichert. Wer das Campinggelände betritt, oder befährt, erkennt alle Tarife, Nutzungsbedingungen & die Campingplatzordnung an. Im Winterhalbjahr vom 28. Oktober bis 27. März bleibt die Schranke geschlossen die Infrastruktur ist eingeschränkt

3. Standplatz

Der Abstand vom eigenen Objekt (Wohnwagen/Vorzelt) zum nächsten Objekt soll einen Mindestabstand von 3 Metern bzw. zu Mobilheimen einen Mindestabstand von 5 Metern betragen. Der Abstand zur Straße soll min. 2 Meter betragen. Alle Fahrzeuge & Anhänger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass Sie jederzeit auf Ihren eigenen Rädern vom Platz gezogen und Wohnwagen sofort für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden können.
Für die Einhaltung der Abstände & Mobilität ist der Mieter zuständig und haftbar zu machen. Die Pfähle, Stützen, Eisenstangen, Heringe usw. dürfen höchstens bis zu 30 cm ins Erdreich geschlagen werden und mit keinem Fundament versehen sein.
Es ist untersagt, Wohnwagen und Vorzelte fest zu verbinden, hierzu zählen auch Schutzdächer über alles, die nicht trennbar sind. Ein Ausbau von Vorzelten durch zusätzlicher Schalung/ Ständerwerk aus Holz, Metall oder sonstigem ist nicht gestattet.
Jeder Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rasen stets kurz gehalten wird und das Objekt sauber ist. Die Wasserhähne (Trinkwasser) am Campingplatz sind nur für die Gebrauchswasserentnahme gedacht.
Folgender Gebrauch ist nicht gestattet: Rasensprengen, Autowäsche, Wohnwagenwäsche usw.
Bei einem 2. Wohnwagen am Platz müssen alle vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden.
Unsere Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt Ihren Platz zu betreten und zu kontrollieren.
Betonplatten dürfen nur verlegt werden, wenn sie mit dem gewachsenen Boden ebenerdig verlegt sind. Gelegte Platten müssen bei Aufgabe des Stellplatzes wieder entfernt werden.
Die verlegte Fläche darf nicht 10 m2 übersteigen.

  1. Schmutzwasser

Das Ableiten von Schmutzwasser in den Boden oder in Drainageschächte ist strengstens untersagt. Hierfür be- nutzen Sie bitte die Schmutzwasserabläufe, welche sich jeweils auf dem Stellplatzg befinden. Regenwasser darf nicht in die Schmutzwasserleitungen geleitet werden. Für Schäden durch Verstopfung des Leitungsnetzes „Schmutzwasser“ haftet der Vermieter nicht.

5. Sicherheit Strom

Der Stromanschluss ist nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. Die Gefahrenübergangsstelle zwischen der elektrischen Anlage des Vermieters und der elektrischen Anlage des Mieters ist die Steckverbindung am Verteilerkasten. Die Abnahme ist nur für gesetzlich zugelassene Geräte erlaubt und der Betrieb hat unter größter Sorgfalt zu erfolgen.
Bei mehrfacher Störung der Anlage des Mieters kann der Vermieter die Stromzufuhr bzw. zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Evtl. auftretende Störungen an der elektrischen Anlage des Vermieters werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit abgestellt.
Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten. Unberechtigte Entnahme wird zur Anzeige gebracht.

  1. Sicherheit Gas

An Gasanlagen im Wohnwagen / Wohnmobil ist alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchzuführen. Dieses gilt auch für Geräte, die extern angeschlossen werden. Es dürfen je Stellplatz nur bis zu 2 Stk. Gasflaschen bis 11 kg und max. 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden.

7. Offenes Feuer

Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen in keinem Falle zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in den dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden.

8. Feuerlöscher

Jeder Mieter ist verpflichtet einen einsatzbereiten, vom TÜV geprüften, Feuerlöscher bereitzuhalten.

  1. Umwelt

Der Umgang mit Strom, Wasser und Warmwasser sollte sinnvoll geschehen, damit die Energiekosten nicht in die Höhe getrieben werden! Eine Verschwendung von kostbarer Energie ist im Interesse alle Gäste verboten!

10. Hunde
Für Hundebesitzer: Hunde sind nur an der Leine zu führen!
Dieses gilt für den gesamten Bereich des Campinggeländes. Es ist nicht gestattet, Hunde mit an den Stauweiher zu nehmen.
Für das Notdurftgeschäft der Hunde sind auf dem Gelände „Hunde WC“ Stationen aufgestellt, an denen Sie Beutel für den Hundekot erhalten & entsorgen können.
Hundekot auf dem Gelände ist sofort zu entfernen. Das Duschen der Hunde ist in den Duschen im nicht gestattet. Jeder Hundehalter verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das Zuwiderhandlungen bei der ersten Verwarnung mit einem Strafgeld von 50,- € geahndet werden. Ein weiterer Verstoß führt unverzüglich zum Platzverweis und /oder wird nach der Landes-Hundeverordnung zur Anzeige gebracht.

  1. Sanitäranlagen

Die sanitären Einrichtungen und Wasserstellen sind pfleglich zu behandeln. Kinder unter 8 Jahren dürfen sich nur in Begleitung von Erwachsenen, im Sanitärbereich, aufhalten. Warmwasser ist nur in den Sanitärräumen zu verbrauchen. Es darf kein warmes Wasser zu den Stellplätzen gebracht werden. Mutwillige oder vermeidbare Beschädigungen und Zerstörung an den Einrichtungen, Außenanlagen, Anpflanzungen oder am Inventar werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

  1. Rasenmähen / Heckenschnitt

Rasenmähen ist nur an Werktagen in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Ein Pflegeschnitt der Hecken kann ab dem 15.Juni durchgeführt werden, wobei auf Vögel zu achten ist, die nicht bei

der Brut gestört werden sollen. Der Rasen- und Heckenschnitt darf nicht auf dem Stellplatz gelagert werden. Dieser ist getrennt auf dem Wertstoffhof im Ort abzugeben. (siehe Öffnungszeiten)

13. Ordnung und Sauberkeit

Alle Nutzer des Campingplatzes haben für Ordnung und Sauberkeit auf Ihrem Platz und seiner Umgebung zu sorgen. Bei ungepflegten Plätzen kann die Platzleitung 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Mieters die Pflege des Platzes – und wenn notwendig – die Reinigung des Wohnwagens durchführen lassen.

14. Rauchen

Durch die aktuelle Gesetzeslage ist das Rauchen in den gastronomischen Betrieben (Geschlossene Räume) nicht gestattet. In allen Mietobjekten, Freizeiteinrichtungen und Sanitärbereichen ist das Rauchen verboten. Die Filter der Zigaretten gehören in den Restmüll.

15. Bäche und Angelvorschriften

In den Bächen am Camping Waldberg darf nicht geangelt werden und kein Wasser entnommen werden. Der Campingbereich mit seinem umliegenden Areal befindet sich im Biospärenreservat und Zuwiderhandlung müssen nach dem Landespflegegesetz zur Anzeige gebracht werden.

16. Diebstahl

Das persönliche Eigentum, jeder Art, ist so zu sichern, dass Diebstählen vorgebeugt wird.

17. Bewegungs- und Ballspiele

Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Campinggelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür sind die Sport- und Spielbereiche vorhanden. (Ausgeschlossen in der Zeit von 12:00 – 14:00 und von 20:00 – 8:00 Uhr.)

18. Spielplätze

Der Kinderspielplaatz ist nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Auch hier müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Die Benutzung der Spielplätze erfolgt bei aller Sorgfalt unsererseits auf eigene Gefahr.

  1. Besucher, Tagesgäste & nicht angemeldete Personen

Es ist nur angemeldeten Personen gestattet, das Campingplatzgelände zu betreten.
Tagesgäste haben in der Rezeption eine Tageskarte zu erwerben. Die Preise der Parkplatz- und Besuchergebüh- ren entnehmen Sie bitte der an der Rezeption aushängenden Preisliste.
Für Besucher ohne Tageskarte wird die doppelte Tagesgebühr berechnet.

  1. Wege
    Wege bilden auf dem Campingplatz Brandgassen. Jeder Mieter ist verpflichtet einen Abstand von 2 Metern zur Straße zu halten. Auf dem Weg darf nur kurzfristig, zum Be- und Entladen, (Parkverbot) gehalten werden, prinzipiell muss der PKW auf der eigenen Parzelle abgestellt werden.
  2. Parkplätze Der Parkplatz vor der Schranke ist für alle Gäste gebührenpflichtig, außer im Winterhalbjahr vom 28. Oktober bis 31. März. Die Gebühr wird am Parkautomaten entrichtet. Auf dem Parkplatz befindet sich eine Halteschleife für An- und Abreisende Wohnwagengespanne, die nicht gepflastert ist. In diesem Bereich ist das Parken nicht erlaubt.

 

  1. Pflege der Flora und Fauna Erhaltung, Pflege und Schutz der Flora und Fauna ist selbstverständliche Pflicht jedes Campingfreundes. Eigen- mächtige Veränderung des Baumbestandes, das Beschädigen der Bäume durch Nägel, Schrauben, Haken und ähnliches, sowie unsachgemäßes Beschneiden sind verboten. Auf dem Gelände ist nur heimische Gewächs er- laubt. (Pflanzen wie Thuja & Kirschlorbeer sind verboten) Der Campingbereich mit seinem umliegenden Areal befindet sich im Biospärenreservat und Zuwiderhandlung müssen nach dem Landespflegegesetz zur Anzeige gebracht werden.
  2. Abfälle

Gemäß der Abfall- Wirtschaftsgesellschaft des Kreises Rhön-Grabfeld besteht die Trennpflicht des Mülls. Es sollte, wie folgt getrennt werden: Papier, Verbundstoffe, Bio-Müll, Restmüll, Glas, Windeln.
Weitere Information sind Ihnen bei der Anreise ausgehändigt worden. Der Müllplatz befindet sich im Bereich hinter dem Mühlengebäude, und die Entsorgung ist zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich.

Da es sich um eine Trennpflicht handelt, ist die Aufsichtsperson beauftragt, den Müll zu kontrollieren und nötigenfalls auch berechtigt, die Annahme zu verweigern.
Das Ablagern von Müll auf dem Campingplatz, eigenem Stellplatz, umliegenden Feldern, Parkplatz oder vor dem Abfallplatz ist nicht gestattet und wird als Umweltverschmutzung angesehen und einer Anzeige geahndet.

  1. Film- und Fotoaufnahmen auf dem Campingplatzgelände Auf dem Campinggelände sind Kameras zur Überwachung installiert. Jeder Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder gespeichert und für den Fall von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zur Klärung verwendet werden dürfen.
    Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, unter anderem auch Luftaufnahmen, zu Marketingzwek- ken zu erstellen. Desweiteren werden zu Marketingzwecken Aufnahmen der Veranstaltungen (Animation & Unterhaltung) erstellt, die im Print und Social – Media Bereich, sowie auf der Homepage des Vermieters genutzt werden könnten.
    Sofern auf den Aufnahmen Personen oder das Eigentum des Mieters/Besuchers zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zu- zustimmen.
    Die Nutzung von Drohnen durch Mieter/Besucher muss mit der Platzleitung vorher abgestimmt werden.
  2. WLAN (Hotspots) Die Bereitstellung erfolgt bis 2 MBit/s unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Lei- stung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht. Der Ostseecampingplatz Familie Heide behält sich vor Hotspots ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu be- schränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots. Bitte beachten Sie, dass WLAN nicht immer den Weg durch Wohnwagen- oder Zeltwände schafft. Feuchtigkeit, Büsche und Bäume “schirmen” zusätzlich ab.
  3. Not- & Sicherheitsdienst Der Notdienst ist zu erreichen unter:
    Rezeption: 09701 9067186
    Notruf: 110 ( Feuerwehr) – 112 (Rettungswagen)
    Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
    Polizeistation Neustadt an der Saale 09771 6060

    Für Personen- und Sachschäden kann keine Haftung übernommen werden.
    Das Aufsichts- und Rezeptionspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Den Anordnungen des Personals bitten wir uneingeschränkt zu folgen. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch und muss mit einem Platzverweis oder einer Strafanzeige rechnen.

 

  1. Haftung Es besteht keinerlei Anspruch bei Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere bei Feuer, Sturm oder Unvorher- gesehenem. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zu Last gelegt werden kann.
    Der Gast haftet für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden sowie die von einen Einrich- tungen, Anlagen und Geräten ausgehenden Schaden. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung wird empfoh- len. Gerichtsstand für Mieter und Vermieter ist Würzburg.

    28. Datenschutz

    Es wird hiermit auf die Datenschutzbestimmungen unseres Betriebes hingewiesen,
    die an der Rezeption auf Verlangen ausgehändigt wird.

    29. Schäden durch Höhere Gewalt / Extremwetterlagen

    Wir weisen hiermit darauf hin, dass durch immer extremere Wetterereignisse, wie Trockenheit, Starkregen, Ge- witter, Sturm und Schnee, Schäden entstehen können, die Sie als Mieter Direkt oder Indirekt betreffen. Dieses gilt auch für Feuer. Es wird für diesen Fall auf unseren öffentlich aushängenden Not- und Evakuierungspläne hingewiesen, die im Notfall ruhig und besonnen befolgt werden sollten.
    Da der Campingplatz diese Naturereignisse/Schäden, als Vermieter, nicht verschuldet hat, sind daraus auch keine Reise- bzw. Mietmängel abzuleiten.

    30. Sonstiges

    Die vorstehende Campingplatzordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pademie sind zu be- folgen. Diese haben wir für unsere Mieter an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage www.camping-waldberg.de veröffentlicht.
    Bei Nichteinhaltung oder Zuwiderhandlung kann der Inhaber auf Grund seines Hausrechts einen Platzverweis, in schweren Fällen fristlos, aussprechen. Der Inhaber ist in der Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Auf- nahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Platz und im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint oder wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder diskriminierend äußert, bzw. verhält, oder das Inventar des Campingplatzes oder der Mietobjekte mutwillig beschädigt bzw. zerstört.
    Dem Inhaber bleibt im Falle des Platzverweises der Anspruch auf vollen Pachtzins.

    Wohnwagen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht mit Stellplatz veräußert werden. Somit ist eine Umschrei- bung für diese Objekte nicht möglich. Diese Stellplätze müssen nach Pachtende geräumt werden.

    Es ist auf dem Campingplatz untersagt, Flaggen zu hissen, die einen politisch extremistischen oder nationalso- zialistischen Bezug haben, zum Verwechseln ähnlich sind oder auf denen entsprechende Symbole zu sehen sind.

    Jeder Mieter verpflichtet sich, die behördlichen Vorschriften der Landesverordnung für Campingplätze Bayern und diese Campingplatzordnung zu befolgen und umzusetzen.

Wir wünschen allen Pächtern eine schöne und erholsame Zeit bei Camping Waldberg,

viel Sonne und genießen Sie unsere Natur.

gez. Peter H. Grümpel, April 2021

Camping Waldberg  Dr. Bühner Straße 1  *  97657 Sandberg OT Waldberg